Online - Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Abfallrecht und abfallrechtliche Überwachung)
Beschreibung
Beschreibung
Wer in einem Entsorgungsfachbetrieb Verantwortung für Leitung oder Beaufsichtigung trägt, muss seine Fachkunde regelmäßig auffrischen. Diese Weiterbildung stellt sicher, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen fristgerecht nachkommen und Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten.
Der behördlich anerkannte 2-tägige Lehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, die alle zwei Jahre (monatsgenau!) teilnehmen müssen, sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen, für die eine Teilnahme alle drei Jahre (monatsgenau!) verpflichtend ist. So bleiben Sie in Ihrer Tätigkeit rechtssicher und handlungsfähig.
Am ersten Tag erläutert eine Juristin oder ein Jurist ausführlich die aktuellen Änderungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht sowie im übrigen relevanten Umweltrecht. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden praxisnahe Ansätze zur Umsetzung im Betrieb erörtert.
Der zweite Tag widmet sich der abfallrechtlichen Überwachung und Stoffstromkontrolle – dem zentralen Thema vieler Entsorgungs- und Recyclingbetriebe. Anhand konkreter Fallbeispiele lernen Sie, Abfälle nach der Abfallverzeichnisverordnung einzustufen, Nachweis- und Begleitscheinverfahren korrekt abzuwickeln und Register sicher zu führen.
Ein besonderer Vorteil dieser Fortbildung ist der direkte Austausch: Die Referenten greifen gezielt Ihre eigenen Frage- und Problemstellungen auf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen umsetzbare Lösungen. So gewinnen Sie im Online - Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch konkrete Handlungssicherheit für Ihren Arbeitsalltag.
Inhalte
Themen/Programm
Neuigkeiten und Entwicklungen im Kreislaufwirtschafts- und Umweltrecht sowie aktuelle Rechtsprechung, u.a.
- Neue Vorgaben der Europäischen Union zum Kreislaufwirtschaftsrecht
- Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland
- Neue Gesetze und Verordnungen für die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung
- Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in die betriebliche Praxis
- Klärung von Zweifelsfragen
Abfallrechtliche Überwachung — Neuigkeiten und aktuelle Frage- und Problemstellungen
- Einstufen von Abfällen, Zuordnen von Abfallschlüsselnummern,
- Entscheidung: gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall
- Entsorgungsnachweisverfahren/Sammelentsorgungsverfahren
- Begleitscheinverfahren/Übernahmescheinverfahren
- Führen von Registern
- Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
- Anzeige bzw. Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen
- Lösungen für häufige Frage- und Problemstellungen
Zielgruppe
Alle Personen (Abfallentsorger/-innen, Recycler/-innen, Abfallsammler/-innen, Abfallbeförderer/-innen, Abfallhändler/-innen, Abfallmakler/-innen), die nach 2 bzw. 3 Jahren die Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV auffrischen wollen.
Die Veranstaltung eignet sich auch zur Auffrischung der Fachkunde des Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß der §§ 59, 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.
Zertifikate
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis
Weitere Infos
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Über den Anbieter

BEW gGmbH
Firmenprofil – Das BEW stellt sich vor Das BEW als das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft ist nicht nur die zentrale Fortbildungseinrichtung des Landes NRW im Umweltschutz, sondern auch ein deutschlandweit starker und anerkannter Bildungsanbieter im Bereich betrieblicher Weiterbildung,…
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