Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Abfallrecht und abfallrechtliche Überwachung)

Inhouse
StandorteDuisburg
Dauer2 Tage
SpracheDeutsch
Kurstermine 2 Startdaten
Preis ab 725,00 € MwSt. befreit

Beschreibung

Beschreibung

Wer in einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb Leitungs- oder Aufsichtsverantwortung trägt, muss seine Fachkunde regelmäßig auffrischen – und genau dafür bietet diese Weiterbildung eine rechtssichere Grundlage. Die verantwortlichen Personen erfüllen mit der Teilnahme ihre gesetzliche Fortbildungspflicht und bleiben in ihrem Arbeitsalltag stets auf dem aktuellen Stand der Vorgaben.

Angesprochen sind Leitungs- und Aufsichtspersonen in Entsorgungsfachbetrieben, die alle zwei Jahre (monatsgenau) einen behördlich anerkannten Lehrgang besuchen müssen, sowie verantwortliche Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern gefährlicher Abfälle, deren Auffrischung alle drei Jahre (monatsgenau) fällig wird. Der Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Abfallrecht und abfallrechtliche Überwachung) deckt diese Nachweispflicht kompakt an zwei Tagen ab.

Am ersten Tag erläutert ein Jurist die aktuellen Änderungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht sowie im relevanten Umweltrecht und erörtert gemeinsam mit den Teilnehmenden konkrete Ansätze zur betrieblichen Umsetzung. Der zweite Tag widmet sich mit der abfallrechtlichen Überwachung und Stoffstromkontrolle dem zentralen Thema vieler Entsorgungs- und Recyclingbetriebe.

Anhand praxisnaher Fallbeispiele lernen die Teilnehmenden, wie die Einstufung von Abfällen, das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren sowie die Registerführung rechtssicher gehandhabt werden. Die Referenten greifen dabei auch individuelle Fragen und Problemstellungen der Teilnehmenden auf und entwickeln gemeinsam Lösungswege.

So verbindet die Fortbildung fundiertes Rechtswissen mit direktem Praxisbezug und schafft mehr Sicherheit im täglichen Umgang mit abfallrechtlichen Pflichten.

Inhalte

Themen/Programm

Neuigkeiten und Entwicklungen im Kreislaufwirtschafts- und Umweltrecht sowie aktuelle Rechtsprechung, u.a.

  • Neue Vorgaben der Europäischen Union zum Kreislaufwirtschaftsrecht
  • Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland
  • Neue Gesetze und Verordnungen für die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung
  • Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in die betriebliche Praxis
  • Klärung von Zweifelsfragen

Abfallrechtliche Überwachung — Neuigkeiten und aktuelle Frage- und Problemstellungen

  • Einstufen von Abfällen, Zuordnen von Abfallschlüsselnummern,
  • Entscheidung: gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall
  • Entsorgungsnachweisverfahren/Sammelentsorgungsverfahren
  • Begleitscheinverfahren/Übernahmescheinverfahren
  • Führen von Registern
  • Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
  • Anzeige bzw. Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen
  • Lösungen für häufige Frage- und Problemstellungen

Zielgruppe

Alle Personen (Abfallentsorger/-innen, Recycler/-innen, Abfallsammler/-innen, Abfallbeförderer/-innen, Abfallhändler/-innen, Abfallmakler/-innen), die nach 2 bzw. 3 Jahren die Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV auffrischen wollen.

Die Veranstaltung eignet sich auch zur Auffrischung der Fachkunde des Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß der §§ 59, 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.

Zertifikate

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis

Weitere Infos

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Firmenprofil – Das BEW stellt sich vor Das BEW als das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft ist nicht nur die zentrale Fortbildungseinrichtung des Landes NRW im Umweltschutz, sondern auch ein deutschlandweit starker und anerkannter Bildungsanbieter im Bereich betrieblicher Weiterbildung,…

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