Am Ende eines jeden Geschäftsjahres hat ein Unternehmen einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss zu erstellen. Da in der Regel die Handelsbilanz von der Steuerbilanz abweicht sind in den meisten Unternehmen zwei Abschlüsse zu erstellen. Die Steuerbilanz ist letztendlich entscheidend für die Steuerbelastung des Unternehmens, die Handelsbilanz für das Rating des Unternehmens bei den Geldgebern.
Die Seminare Jahresabschluss I und II befassen sich mit den gesetzlichen Vorschriften und den Einflussmöglichkeiten des Unternehmens im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
In diesem Seminar werden alle relevanten handels- und steuerrechtlichen Ansatz und Bewertungsvorschriften zur Passivseite der Bilanz besprochen. Die Teilnehmer lernen die Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften kennen und beherrschen diese nach Teilnahme am Lehrgang. Zudem lernen die Teilnehmer die Vorschriften zum Anhang und Lagebericht kennen.
Eigenkapital; Steuerfreie Rücklagen in der Steuerbilanz; Ansatz und Bewertung von Verbindlichkeiten im Jahresabschluss; Ansatz und Bewertung von Rückstellungen im Jahresabschluss; Passive Rechnungsabgrenzungsposten; Anhang; Lagebericht
Mitarbeiter Rechnungswesen in Firmen, beim Steuerberater, Wiedereinsteiger
Grundkenntnisse in der Buchführung sind notwendig.
Teilnehmerzertifikat
Haben Sie Fragen zu diesem Kurs? Füllen Sie das folgende Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.
Ein zertifizierter Anbieter für qualitativ hochwertige Kurse und Schulungen.
Mehr über Ebinghaus Seminare für Steuern und Rechnungswesen