Am Ende eines jeden Geschäftsjahres hat ein Unternehmen einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss zu erstellen. Da in der Regel die Handelsbilanz von der Steuerbilanz abweicht sind in den meisten Unternehmen zwei Abschlüsse zu erstellen. Die Steuerbilanz ist letztendlich entscheidend für die Steuerbelastung des Unternehmens, die Handelsbilanz für das Rating des Unternehmens bei den Geldgebern. Die Seminare Jahresabschluss I und II befassen sich mit den gesetzlichen Vorschriften und den Einflussmöglichkeiten des Unternehmens im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
Während des Seminars Jahresabschluss I werden alle relevanten handels- und steuerrechtlichen Ansatz und Bewertungsvorschriften zur Aktivseite der Bilanz besprochen. Die Teilnehmer lernen die Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften kennen und beherrschen diese nach Teilnahme am Lehrgang.
Inventur / Inventar; Bewertung und Darstellung des Anlagevermögens im Jahresabschluss; Bewertung des Umlaufvermögens im Jahresabschluss; Vorräte; Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände; Liquide Mittel und Wertpapiere; Aktive Rechnungsabgrenzungsposten; Aktive latente Steuern; Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Mitarbeiter Rechnungswesen in Firmen, beim Steuerberater, Wiedereinsteiger
Grundkenntnisse in der Buchführung sind notwendig.
Teilnehmerzertifikat
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