Der steigende Bedarf an IT-Dienstleistungen bringt sowohl für Auftragnehmer als auch für Auftraggeber die Notwendigkeit mit sich, IT-Verträge gekonnt zu formulieren, zu verhandeln und zu verwalten. Diese Fortbildung bietet fundiertes Wissen und praxisrelevante Fähigkeiten, um IT-Verträge rechtssicher zu gestalten.
Im IT-Recht-Kurs werden sowohl Grundlagen des Vertragsrechts als auch spezifisches Wissen für IT-Verträge vermittelt. Diese Weiterbildung richtet sich an Einsteiger sowie an erfahrene IT-Verantwortliche, die ihr Wissen vertiefen möchten. Frau RAin Schulten, Expertin im IT-Recht, bereitet die juristischen Inhalte klar und anwendungsorientiert auf.
Teilnehmende lernen die besonderen Anforderungen im IT-Bereich kennen. Anhand von Beispielen und praxisnahen Tipps werden verschiedene Vertragsarten, Gestaltungsoptionen und Formulierungshilfen vorgestellt. Zudem bietet der IT-Recht-Kurs wertvolle Einblicke in das Vertragsmanagement, das für größere IT-Projekte und Unternehmen unerlässlich ist.
Die Schulung wird von RA Yvonne A. E. Schulten geleitet, einer erfahrenen Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Vertragsrecht, IT-Recht und der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie arbeitet in der IT-Recht-Kanzlei München und bringt umfassendes Know-how aus der Praxis mit.
Zusätzliche Information:
Der erste Tag beginnt um 10:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr.
Hinsichtlich des Urheberrechts ist dieses Seminar durch die cmt Recht Seminar GmbH geschützt.
Nutzen Sie diese Chance, Ihre Fähigkeiten im IT-Recht zu erweitern, und melden Sie sich für den IT-Recht-Kurs an!
Teil 1: Basiswissen für IT-Verträge
- Grundlagen (Vertragsschluss, Letter of Intend, Geheimhaltungsvereinbarunge, Verträge mit Verbrauchern, Verträge zwischen Unternehmen, kaufmännische Rügepflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen u.a.)
- Standardklauseln in Verträgen (Vergütungsregelungen, Mangelhaftung, Haftungsbeschränkung, Garantie, Eigentums- und Rechtsvorbehalt, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer, Datenschutz, Geheimhaltung, Vertragsstrafe, pauschalierter Schadensersatz, Vertragsdauer, Kündigung, Schriftformerfordernis, Gerichtsstand, Rechtswahl, salvatorische Klausel u.a.)
- Überblick über die Vertragstypen des IT-Rechts (Bestimmung des Vertragstypus und Bedeutung für die Vertragsgestaltung und –anwendung u.a.)
Teil 2: IT-Verträge in der Praxis
- Kaufvertrag Standard-Software / Hardware
- Software-Erstellungsvertrag und IT-Projektverträge (Pflichtenheft, Change-Request-Verfahren, Abnahme, Mitwirkung des Auftraggebers u.a.)
- Mietvertrag (einschließlich ASP, Saas, Cloud-Computing)
- Service Level Agreement (SLA)
- Pflege- / Wartungsvertrag
- „Lizenzvertrag“ – Rechtseinräumung bei Software-Verträgen, Open Source-Software
- Escrow Agreement (Quellcode-Hinterlegung)
Teil 3: IT-Vertragsmanagement
- Vertragsverhandlung
- Vertragsverwaltung
- Vertragscontrolling
- IT-Verantwortliche in Unternehmen / Behörden / Vereinen / Verbänd
- Hausjuristen
- Mitarbeiter der Abteilungen IT, Einkauf, Vertrieb
- Programmierer, Agenturen
- Systemhäuser
- Softwarehersteller
- Öffentliche Auftraggeber
Keine.
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