Organisationen, sowohl öffentliche als auch private, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu ernennen.
Private Organisationen müssen diese Bestellung spätestens einen Monat nach Beginn ihrer Datenerhebung tätigen.
Dies gilt ebenfalls, wenn personenbezogene Informationen auf andere Weise verarbeitet werden und das Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt. Am 5. Juli 2017 wurde bekanntgegeben, dass das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), das am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, als Teil des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung (EU) 2016/679 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Dieses neue Gesetz wird das bisherige BDSG ablösen, während die EU-DSGVO direkt anwendbar ist. Diese Weiterbildung behandelt die Anforderungen der DSGVO umfassend. Der Kurs für betriebliche IT-Sicherheitsbeauftragte ist separat zu betrachten und nicht Bestandteil dieser Schulung.
Das Seminar wird von der PC-COLLEGE-Gruppe angeboten.
Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz
- EU-DSGVO und BDSG (neu)
- Anwendbarkeit und Öffnungsklauseln
- Legaldefinitionen
- Aktuelle Entscheidungen
Rechenschaftspflicht
- Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
- Anforderungen an Einwilligungen
- Informations- und Auskunftspflichten
- Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen
Umgang mit personenbezogenen Daten
- Personalaktenführung
- Nutzung von Kundendaten
- Werbung
- Löschkonzepte
Datenschutz und Datensicherheit
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Cloud Computing und Office 365
- Social Media
- Private Nutzung von Internet und E-Mai
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Bestellung und Aufgaben
- Rechte und Pflichten
- Haftung
Personen, die als Datenschutzbeauftragte/r fungieren werden.
Keine besonderen Voraussetzungen.
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