Nach § 39 der Verordnung dürfen erforderliche Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich der Probennahmen dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Ein Untersuchungsauftrag an eine zugelassene Untersuchungsstelle muss sich auch auf die Durchführung der Probennahme für die jeweilige Untersuchung erstrecken.
Trinkwasserprobenahmen dürfen nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Probenehmerschulung erwirbt der Probenehmer von Trinkwasser die notwendige Sachkunde. Das Seminar schließt als Grundschulung mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die Veranstaltung ist als Grund- und Auffrischungsschulung zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte innerhalb von 5 Jahren wiederholt werden.
Rechtliche und technische Aspekte der Entnahme von Trinkwasserproben
Grundlagen der Trinkwasserprobenahme
Probenahme für chemisch und chemisch-physikalische Untersuchungen von Trinkwasser
Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasser
Aspekte der Arbeitssicherheit bei der Probenahme
Trinkwasserprobenehmer von Prüflaboratorien, Gesundheitsämter, Sanitärunternehmen, Messdienstunternehmen, Stadtwerken, Ingenieurbüros, Servicedienstleister und alle die Probenehmer für Trinkwasser werden möchten
Grundschulung: keine Voraussetzungen
Auffrischungsschulung: eine Grundschulung in den letzen 5 Jahren
Sachkundenachweis
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