Beschreibung
Nach § 39 der Verordnung dürfen erforderliche Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich der Probennahmen dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Ein Untersuchungsauftrag an eine zugelassene Untersuchungsstelle muss sich auch auf die Durchführung der Probennahme für die jeweilige Untersuchung erstrecken.
Trinkwasserprobenahmen dürfen nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Probenehmerschulung erwirbt der Probenehmer von Trinkwasser die notwendige Sachkunde. Das Seminar schließt als Grundschulung mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die Veranstaltung ist als Grund- und Auffrischungsschulung zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte innerhalb von 5 Jahren wiederholt werden.
Inhalte
Rechtliche und technische Aspekte der Entnahme von Trinkwasserproben
- Infektionsschutzgesetz
- Novellierte TrinkwV 2023 (Trinkwasserverordnung)
- Technisches Regelwerk DIN 2000, DIN 2001, DIN 1988
Grundlagen der Trinkwasserprobenahme
- DIN ISO 5667-5, Begriffe, Definitionen; Technik
- Probenahmeort, Probenahmegefäße und -volumina
- DIN EN ISO 5667-3, Konservierung, Probentransport
- radiologische Untersuchungen
- qualitativ beschreibende Sensorik (DVGW W 273 Merkblatt 05/2019)
- Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Probenahme (DIN EN ISO/IEC 17025), Dokumentation der Probenahme, Unterauftragsvergabe bei der Probenahme, externer Probenehmer
Probenahme für chemisch und chemisch-physikalische Untersuchungen von Trinkwasser
- naturwissenschaftliche Grundlagen
- Bestimmung von Vor-Ort- Parametern
- häufige Fehlerquellen
Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasser
- naturwissenschaftliche Aspekte
- Vorbehandlung, Transport und Konservierung
- Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen (DIN EN ISO 19458)
- häufige Fehlerquellen
Aspekte der Arbeitssicherheit bei der Probenahme
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und -regeln zur Unfallverhütung bei der Probenahme
Zielgruppe
Trinkwasserprobenehmer von Prüflaboratorien, Gesundheitsämter, Sanitärunternehmen, Messdienstunternehmen, Stadtwerken, Ingenieurbüros, Servicedienstleister und alle die Probenehmer für Trinkwasser werden möchten
Voraussetzungen
Grundschulung: keine Voraussetzungen
Auffrischungsschulung: eine Grundschulung in den letzen 5 Jahren
Zertifikate
Sachkundenachweis
Weitere Infos
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